Gasprüfung wird nun zur Pflicht
Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausrüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Die Prüfung ist auch vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach so genannten prüfpflichtigen Änderungen erforderlich. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen …