Die Reisemobilbranche hat allein im April 2024 über 12.000 neue Freizeitfahrzeuge verkauft. Das ist ein Plus von über 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Grund genug, sich mal mit den juristischen Aspekten von Camping und Co. zu beschäftigen. Die Experten der ARAG-Versicherung haben zum Campingtag am 21. Juni 2024 ein paar Fakten zusammengetragen.
Geschwindigkeiten beachten
Für Pkw mit Wohnwagen-Anhänger gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Wer schneller fahren will, kann eine Tempo-100-km/h-Sonderzulassung beantragen. Aber Achtung: Das Gewicht von 3,5 Tonnen darf dabei nicht überschritten werden. Außerdem müssen hydraulische Stoßdämpfer und Reifen am Wohnwagen montiert sein, die höchstens sechs Jahre alt sind und den Geschwindigkeitsindex L haben.
Die zugelassene Geschwindigkeit für Wohnmobile hängt vom Gewicht des Gefährts ab: Bis 3,5 Tonnen ohne Anhänger gibt es auf der Autobahn keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Auf der Landstraße gilt Tempo 100. Mit Anhänger sind allerdings nur 80 km/h erlaubt. Wenn das Wohnmobil mehr als 3,5 Tonnen wiegt, sind auf der Autobahn 100 km/h und auf der Landstraße 80 km/h erlaubt. Mit Anhänger sind auf der Autobahn 80 km/h, auf Landstraßen sogar nur 60 km/h zulässig.
Parken und übernachten
Wenn du außerhalb von Campingplätzen in deinem Camper oder Caravan übernachten willst, solltest du dich vorher gut informieren, wo du wie lange stehen bleiben darfst. Denn Wildcampen ist in den meisten Ländern absolut tabu und wird mit hohen Bußgeldern bestraft. In Deutschland darfst du eine Nacht in deinem Reisegefährt am Straßenrand von öffentlichen Straßen verbringen, um deine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Aber der ausgesuchte Stellplatz muss explizit nicht für Wohnmobile verboten sein. Und man sollte natürlich weiterfahren, sobald man ausgeschlafen hat.
Das Abstellen von Reisemobilen auf allgemein zugänglichen Straßen ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (Paragraf 12 Absatz 3b). Danach darf ein abgekoppelter Wohnwagen nicht länger als 14 Tage auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Wer das Verbot missachtet, muss 20 Euro Strafe zahlen. Angekoppelte Caravans und Wohnmobile dürfen hingegen zeitlich unbegrenzt abgestellt werden, solange sie zugelassen sind. Wenn das Wohnmobil allerdings mehr als 7,5 Tonnen wiegt, darf laut StVO innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten und Erholungsgebieten in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Achte auf die Höhe
Ein Wohnmobil ist breiter und höher als ein normaler Pkw. Vor allem mit Alkoven erreichen Fahrzeuge deutlich über drei Meter. Wer diese Dimensionen nicht gewöhnt ist, sollte besondere Vorsicht im Verkehr walten lassen. In Alleen mit Baumbestand könnten tiefhängende Äste für Kratzer auf dem Dach sorgen und auch einige vor allem ältere Tankstellen haben sehr niedrige Decken im Außenbereich. Auch Tunnel und Unterführungen sind oft höhenbegrenzt. Entsprechende Warnhinweise sollten auf keinen Fall ignoriert werden. Die ARAG-Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem sich ein ungeübter Wohnmobilfahrer um ganze 60 Zentimeter verschätzt hatte und prompt mit seinem über drei Meter hohen Wohnmobil in einer 2,50 Meter hohen Unterführung hängengeblieben war. Die Kaskoversicherung sollte den Schaden von rund 10.500 Euro erstatten. Doch die weigerte sich aufgrund grober Fahrlässigkeit. Pech für den Wohnmobilisten-Neuling, denn auch die Richter waren der Ansicht, dass er die erforderliche Sorgfalt verletzt habe. Er hatte gleich mehrere Hinweisschilder übersehen, die auf die Höhe der Unterführung hinweisen (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 3 U 107/05).