Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausrüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Die Prüfung ist auch vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach so genannten prüfpflichtigen Änderungen erforderlich. Das regelt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen„, der in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Sollte für das eigene Reisemobil oder den Wohnwagen noch keine Gasprüfung vorliegen, hat man bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. Ab diesem Stichtag gilt der neue „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“. „Mit der Aufnahme der Gasprüfung in die StVZO gibt es eine neue Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). „Diese eigenständige Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Anerkannte Sachverständige, also auch freie Prüfer, können sie wie bisher und mit den gewohnten Prüfmitteln durchführen.“
Gasprüfung sorgt für sicheren Betrieb von Flüssiggasanlagen
Bei der Gasprüfung überprüft ein anerkannter Sachkundiger die gesamte Gasanlage auf ihre einwandfreie Funktion. Die fachmännische Prüfung ist damit eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Betrieb von Flüssiggasgeräten zum Kochen, Kühlen und Heizen.
Einen anerkannten Sachkundigen für die Gasprüfung finden Camper zum Beispiel über die Internetseite https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.
Zwischen 15 und 60 Euro Bußgeld bei Nichteinhaltung der Prüffristen
Wer die neu eingeführte Prüfpflicht für die Flüssiggasanlage seines Wohnmobils oder Wohnwagens missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder dafür liegen je nach Fristüberschreitung zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 bis 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 bis 8 Monaten) und 60 Euro (bei mehr als 8 Monaten).
Neue StVZO-Regelung schafft Klarheit
Die neue Regelung beseitigt die Unsicherheit der vergangenen Jahre. Im Januar 2020 wurde die Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt. Darüber hinaus wurde im April 2022 die Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.