Wo darf man sein Wohnmobil Parken?

Mit dem Wohnmobil ist man flexibel, ganz gleich, wo man sich bewegt. Allerdings ist es nicht überall erlaubt, es einfach zu parken oder abzustellen. Welche Regeln gelten hier und welche Bußgelder fallen bei einem Verstoß an?
Im Wohnmobil den Urlaub zu verbringen ist nicht nur praktisch, man kann eigentlich auch überall hinfahren, ohne dass man hierzu teure Hotelaufenthalte oder kostspielige Freizeitangebote einkalkulieren muss. Das Bett ist immer dabei, gegessen wird, was man selbst mitgenommen hat und das Freizeit-Equipment ist im Kofferraum verstaut.
Innerhalb Deutschlands gibt es ein paar Regeln, die speziell beim Parken eines Wohnmobils zu beachten sind. Details hierzu stehen in der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Die besagt:

  • Wenn auf einer Straße kein klares Verbotszeichen steht, darf ein Wohnmobil auf einem öffentlichen Parkplatz parken, und zwar für unbegrenzte Zeit.
  • Beim Parken darf kein Verkehrszeichen vom Fahrzeug verdeckt werden oder eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

Spezielle Parkplätze für Wohnmobile sind gekennzeichnet mit dem Zeichen 314 plus dem Zusatzzeichen 1010-67. Ist ein Parkplatz mit dem Zusatzzeichen 1010-50 gekennzeichnet, darf er sowohl von Kraftwagen als auch anderen mehrspurigen Fahrzeugen besetzt werden. Dementsprechend darf man auf solchen Parkplätzen auch ein Wohnmobil parken.

Parken in der Natur

Auch wenn ein Wohnmobil für Freiheit steht und eine Übernachtung in der Natur malerisch erscheint, ist dies nicht überall erlaubt. Hier gilt es, sich an folgende Regeln zu halten:

  • Wenn es nur darum geht, den Fahrer wieder fahrtüchtig zu machen, darf man im Wohnmobil übernachten. Das wird in den meisten Fällen nicht bestraft. In der Regel sind zehn Stunden okay.
  • Dazu muss das Wohnmobil auf einem Parkplatz abgestellt werden, auf dem das Parken erlaubt ist oder es nicht ausdrücklich durch die StVO verboten ist.
  • Ordnungswidriges Campen und Übernachten wird mit einem Bußgeld bestraft und kann weitere Strafen nach sich ziehen.

mögliche Bußgelder und Strafen

  • Camping auf einem “Parkplatz”: 10€ bis 200€
  • Camping im Landschaftsschutzgebiet: 15€ bis 1.500€
  • Camping im Naturschutzgebiet: 50€ bis 2.500€

Die Höhe des jeweiligen Bußgeldes richtet sich dabei immer nach dem entsprechenden Bundesland. Es lohnt nicht, einfach blauäugig sich irgendwo hinzustellen und zu campen. Wenn du unsicher bist, dann suche dir lieber einen Campingplatz.

Oliver

VanLifer, Baujahr 1980, Vater, Sohn, Bruder, Freund. Unterwegs bin seit dem 25.06.2020 mit einem Pössl Fiat Ducato L4H3. Du hast Fragen zum Thema VanLife? Du möchtest dich unterhalten? Kein Problem, melde dich einfach bei mir.

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