Alle Papierführerscheine sowie ältere Kartenführerscheine müssen in Phasen ausgetauscht werden, damit die einzelnen Behörden nicht überfordert werden. Hier zum früheren Beitrag auf diesem Blog.
Fristentabelle nach Ausstellungsjahr
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Fristentabelle nach Geburtsjahr
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Hintergrundinfos
Hier mal ein paar Hintergrundinfos: Die Initiative basiert auf der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie. Die hat zum Ziel, dass alle Führerscheine, die in der EU im Umlauf sind, vereinheitlicht und sicherer gegen Fälschungen gemacht werden.
Die Regelungen für den Führerschein sind ein wichtiger Bestandteil der einheitlichen Verkehrspolitik in der EU. Sie wollen die Verkehrssicherheit erhöhen und es den Bürgern einfacher machen, sich innerhalb der EU zu bewegen.
Das gilt vor allem, wenn man in ein anderes Land zieht, als das, in dem man den Führerschein ursprünglich gemacht hat. Deshalb ist es super wichtig, dass man in allen EU-Ländern mit dem Führerschein fahren darf. So kann man sich überall niederlassen, wo man will.
Verwaltungsprozess ohne Prüfungen
Beim Führerscheinumtausch muss man keine Fahrprüfung oder gesundheitliche Untersuchung mehr machen. Das gilt übrigens für alle Führerscheine, also nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder. Die Dokumente behalten ihre Fahrberechtigungen und müssen, genauso wie der Personalausweis oder Reisepass, alle 15 Jahre erneuert werden. So können wir sicher sein, dass die Daten aktuell sind und es keine Fälschungen gibt.
Für den Umtausch brauchen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und Ihren bisherigen Führerschein. Für den Führerscheinumtausch wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig.
Für den Führerscheinumtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnort zuständig. Wenn dein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, brauchst du oft eine Karteikartenabschrift. Die musst du bei der ursprünglichen Behörde anfordern und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Wenn du deinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauschen lässt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und du musst mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Du kannst trotzdem weiterhin fahren, auch wenn es im Ausland möglicherweise zu Problemen kommen kann.