Ein massiver Wasserschaden an der Rückseite und am Boden eines von privat gekauften Wohnmobils wird von den Käufern in unserem Fallbeispiel erst nach dem ersten Campingurlaub entdeckt. Aus einem cent-großen Fleck wird nach der Prüfung durch einen Gutachter ein Totalschaden in Höhe von rund 50.000 Euro – fast so viel wie der ursprüngliche Kaufpreis.
Gewährleistung auf gebrauchte Wohnmobile
Der Käufer hatte sich vorher schon schlau gemacht und vom Verkäufer schriftlich bestätigen lassen, dass kein Wasserschaden bekannt ist. Später sagt der Verkäufer, er habe von dem Wasserschaden nichts gewusst.
Der Gutachter findet außerdem heraus, dass der Wasserschaden offenbar schon versucht wurde, zu vertuschen.
Die Familie hat im Rahmen des Privatkaufs eigentlich keine Gewährleistungsansprüche. Der Anwalt der Familie meint, dass sie gute Chancen hat, den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Sie kann den Vertrag nämlich wegen arglistiger Täuschung anfechten, auch gestützt durch das Gutachten.
Kauf eines gebrauchten Wohnmobils von Privat: Wer haftet?
Als Privatverkäufer kann man im Kaufvertrag festhalten, dass man nicht für Mängel am Produkt haftet. Das ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass die private Verkäuferin oder der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss.
Trotzdem müssen Privatverkäufer*innen trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel haften. Deshalb ist es auch wichtig, wie das Fahrzeug in der Anzeige beschrieben wird, zum Beispiel bei Ebay/Kleinanzeigen.
Wenn der Käufer beweisen kann, dass er arglistig getäuscht wurde – zum Beispiel, weil das Fahrzeug einen Hagelschaden hat oder der Tacho manipuliert wurde –, kann er vom Kauf zurücktreten.
Das Problem dabei ist, dass es oft schwierig ist, die Arglist zu beweisen. Hier mal ein Urteil zum Thema verschwiegener Mangel: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der Käufer bei Verschweigen eines Hagelschadens an einem Wohnwagen vom Kaufvertrag zurücktreten kann (Urteil vom 7.12.2020, Az. 10 O 309/20).
Auch der Wasserschaden im Beispiel wäre ein Mangel, über den der Verkäufer informieren hätte müssen, wenn er davon weiß.
Als Interessent sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, ob der Vorbesitzer selbst Reparaturen durchgeführt hat, zum Beispiel an Gas- und Wasserleitungen. Am besten lassen Sie sich die Rechnungen für alle bisherigen Reparaturen aushändigen.
Wohnmobil gebraucht kaufen beim Händler
Beim Händler haben Käufer:innen gesetzlich die Gewährleistung, auch beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils. Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren – umgangssprachlich auch Gewährleistung genannt.
Wenn eine Privatperson ein gebrauchtes Wohnmobil von einem Unternehmer kauft, wird die Sachmängelhaftung in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Der Unternehmer kann die Haftung aber nicht komplett ausschließen.
Experten raten dazu, sich vor dem Kauf ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten von etwa 200 bis 300 Euro dafür sind im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines Wohnmobils von eventuell mehreren Zehntausend Euro gut investiertes Geld. Diese Gutachten erstellen spezialisierte Gutachter oder die Dekra und der TÜV.
Weil Feuchtigkeit bei Wohnmobilen ein echtes Problem sein kann, raten Experten zu einer jährlichen Dichtigkeitsprüfung. Bei neuen Wohnmobilen ist sie sogar Pflicht, damit die Garantie erhalten bleibt. Hier sollten potenzielle Käufer nachfragen oder vor dem Kauf eine Feuchtemessung machen lassen – sei es beim Händler oder von Privat.
Im Kaufvertrag sollte am besten schwarz auf weiß stehen, dass das Wohnmobil keinen Feuchtigkeitsschaden hat. Experten raten dazu, sich nicht nur auf mündliche Zusagen zu verlassen. Ein Wasserschaden am Wohnmobil kann nämlich ziemlich teuer werden und teure Reparaturen nach sich ziehen.
Auch andere wichtige Punkte sollte man sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern lassen, zum Beispiel die Sonderausstattung und die Unfallfreiheit. Weitere Infos zum Kaufvertrag, zu Fallstricken und zu Dokumentvorlagen gibt’s unter anderem beim ADAC, bei der Verbraucherzentrale, beim TÜV, beim AvD und beim ACE.
Darf man ein Wohnmobil eigentlich überall parken und übernachten?
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften, die das Übernachten in Wohnmobilen regeln. Das geht aber über das Parken hinaus. Es gibt also andere Vorschriften, die man beachten muss. Aber einmal Übernachten, um wieder fit für die Fahrt zu werden, ist in der Regel okay. In der Regel gehen die Behörden dabei von einem Zeitraum von zehn Stunden aus.
Es ist wichtig, zwischen Parken und Campen zu unterscheiden. Wohnmobilfahrer sollten sich also nicht häuslich einrichten oder Campingmöbel aufstellen.
Wenn Sie den öffentlichen Parkraum nutzen wollen, der über die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, brauchen Sie eine Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde. Wenn Sie in Deutschland campen, ohne dazu berechtigt zu sein, müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 10 und 2.500 Euro rechnen, je nach Bundesland.
Wenn du dein Wohnmobil für längere Zeit, also Wochen oder Monate, zwischen den Reisen abstellen willst, kannst du das etwa zu Hause in deinem Wohngebiet tun. Dabei gibt es aber bestimmte Bedingungen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) darf man am Straßenrand oder auf Parkplätzen parken. Anwohner, die einen Parkplatz suchen, können da wenig machen.
Wohnmobile und Camper dürfen keine Einfahrten zuparken und auch an engen Straßenstellen nicht parken. Es muss genug Platz zum Durchfahren bleiben, mindestens 2,55 Meter plus einen halben Meter Sicherheitsabstand. Oft ist dafür einfach nicht genug Platz.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten noch mal andere Regeln. Viele Kommunen haben inzwischen reagiert und Wohnmobile und Camper von bestimmten Straßen und Parkplätzen verbannt.
Was bei einem Wohnwagen als Anhänger anders ist:
Das Parken von angekoppelten Wohnanhängern ist erlaubt, solange nicht durch Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern verboten ist. Solange der Wohnwagen angekuppelt ist, darf der Pkw mit Anhänger ohne zeitliche Begrenzung am Straßenrand geparkt werden.
Abgekoppelte Wohnwagen-Anhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz. Der Zeitraum von zwei Wochen beginnt erst dann von vorne, wenn der Parkplatz für andere frei gemacht worden ist, auch wenn es nur für kurze Zeit ist. Deshalb notieren die Ordnungshüter oder die Polizei, wie das Ventil des Anhängers eingestellt ist. So können sie feststellen, ob der Anhänger bewegt wurde oder nicht.
Hier ein paar Tipps, worauf ihr achten solltet, wenn ihr ein Wohnmobil mieten wollt: Sicherheit, Überladung und Führerschein sind da besonders wichtig. Die Grenze von 3,5 Tonnen für das Gesamtgewicht kann schnell mal überschritten werden, ohne dass man es weiß. Das kann zu Problemen mit der Fahrerlaubnis und den Fahrzeugpapieren führen. Deshalb sollten Führerschein und Papiere überprüft werden, ob alles korrekt ist.
Hintergrund: Wer seinen Pkw-Führerschein B erst nach 1999 gemacht hat, darf bislang nur Reisemobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.
Fragen Sie vor dem Ausleihen nach der maximalen Zuladung des Wohnmobils. Denn eine umfangreiche Sonderausstattung kann die Zuladungsmöglichkeit erheblich reduzieren. Mein Tipp: Fahren Sie im Zweifel mit dem Wohnmobil auf die Waage. Wer mit einem überladenen Wohnmobil unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das kann vor allem im Ausland ziemlich teuer werden.
Vor allem im Sommer, wenn viele in den Urlaub fahren, wird auf den Reiserouten verstärkt kontrolliert. In Deutschland sind die Bußgelder und Strafen noch vergleichsweise niedrig. Wenn das Wohnmobil bis zu zehn Prozent über dem Limit liegt, kostet das 30 Euro. Bei einer Überladung um 350 Kilo werden es schon 60 Euro. Wenn das Wohnmobil mehr als 700 Kilogramm oder über 20 Prozent mehr wiegt, gibt es einen Punkt in Flensburg. Außerdem gibt’s noch eine Strafe von 95 Euro obendrauf. Wenn das Gewicht um mehr als 30 Prozent über dem erlaubten Limit liegt, werden 235 Euro Strafe fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Im Ausland ist es mit überladenen Campern nicht so kulant. In Frankreich zum Beispiel werden für zu viel Ladung bis zu 750 Euro Strafe fällig. Schon wenn das Gewicht um mehr als fünf Prozent über dem erlaubten Gesamtgewicht liegt, wird die Weiterfahrt untersagt. In Italien kostet Übergewicht bis zu 1.700 Euro, in Österreich bis zu 5.000 Euro und in Großbritannien sogar 6.000 Euro. Irgendwelche Toleranzen gibt es nirgends.
In anderen europäischen Ländern ändern sich die Mautsätze und -regeln oft schon an der 3,5-Tonnen-Grenze. Manchmal spielen auch noch andere Faktoren eine Rolle, zum Beispiel die Fahrzeughöhe und die Achsenzahl. Für Besitzerinnen und Besitzer schwerer Reisemobile kann die Maut hier deutlich teurer sein als für Fahrerinnen und Fahrer leichterer Modelle.
Wenn ihr im Ausland einen Camper mieten wollt, denkt daran, dass ihr bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie darauf achten müsst, dass das Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein auch gefahren werden darf. Wenn die eigene Fahrerlaubnis nicht ausreicht, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann richtig teuer werden und im Schadensfall kann es sogar sein, dass der Versicherungsschutz nicht mehr gilt.
In Deutschland gibt es kein generelles Tempolimit auf Autobahnen, aber für Wohnmobile über 3,5 Tonnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern und für Dickschiffe über 7,5 Tonnen sogar nur 80 Stundenkilometer.
Auch in anderen europäischen Ländern gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf Autobahnen fast überall ein Tempolimit.
Achtung bei der Rückgabe des Wohnmobils bei einer Autovermietung! Wie bei Mietwagen auch bei Wohnmobilen darauf achten, welche Schäden bei der Übernahme und bei der Abgabe des Fahrzeugs dokumentiert werden.
Steuerrecht: Zweitwohnsitz Wohnmobil – das ist wichtig
Ein Wohnmobil als dauerhafter Zweitwohnsitz – etwa am Arbeitsort – berechtigt bei der Steuererklärung nicht automatisch dazu, eine doppelte Haushaltsführung geltend zu machen. Wenn du regelmäßig mit dem Wohnmobil oder Camper zwischen Arbeits- und Wohnort hin- und herfährst, kannst du diese Steuererleichterung nicht nutzen. Denn durch das Pendeln gelten Camper oder Wohnwagen nicht als zweiter Wohnsitz.
Wenn der Camper am Arbeitsort steht, kann es allerdings sein, dass die Kommune dort eine Zweitwohnungssteuer erhebt.