Immer mehr Urlauber reisen mit dem Camper oder Wohnwagen. Viele stellen sich nicht nur angesichts oft überfüllter Campingplätze die Frage, wo sie übernachten dürfen. Der ADAC rät Reisenden, sich vor Urlaubsbeginn über die Regelungen entlang der Strecke und am Zielort zu informieren.
Grundsätzlich darf man in Deutschland außerhalb eines Campingplatzes parken, um sich auszuruhen und wieder fit für die Weiterfahrt zu werden. Das heißt, wenn man zu müde ist, um weiterzufahren, darf man seinen Camper parken und sich ausruhen, bis man wieder fit ist. Das gilt übrigens auch für das Übernachten im Auto.
In Europa gibt es verschiedene Regeln für das Campen außerhalb von Campingplätzen. In Dänemark gilt für Wohnmobile – wie für andere Fahrzeuge auch – ein Fahr- und Parkverbot an Stränden, in Wäldern und Parks, in Naturzentren und in anderen geschützten Gebieten, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist. In Italien darf man außerhalb von Camping- und Stellplätzen nicht kampieren.
In Österreich darf man nicht einfach im Wald campen oder zelten, es sei denn, man hat die Erlaubnis des Waldeigentümers. Bei Verstößen drohen je nach Schwere und Bundesland Strafen von bis zu 14.500 Euro. In Österreich ist das Campieren außerhalb des Waldbereichs übrigens nicht einheitlich geregelt. Deshalb ist es am besten, sich vorher bei den Behörden zu erkundigen, ob man dort frei stehen darf. In Schweden müssen Autos, Wohnmobile und Wohnwagen auf gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Das sogenannte „Jedermannsrecht“ gilt vor allem für Zelturlauber.
Auch fürs Parken kann es besondere Regeln geben. In Deutschland dürfen Wohnmobile, Caravans und Gespanne in den Innenstädten grundsätzlich am Straßenrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden, sofern die Straßenverkehrsordnung keine besonderen Einschränkungen vorsieht. Viele dieser Regeln gelten aber nur für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
Angekuppelte Wohnanhänger dürfen abgestellt werden, solange es kein Verkehrszeichen gibt, das das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern verbietet. Aber aufgepasst: Abgekoppelte Wohnwagenanhänger dürfen in Wohngebieten nicht länger als zwei Wochen auf einem Parkplatz abgestellt werden. Danach sollte der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere Fahrzeuge freigegeben werden.
Es gibt aber ein paar Dinge, die Camper wissen sollten:
Du darfst nur parken, wenn für Fahrzeuge mit der größtmöglichen Breite (2,55 Meter plus mindestens 0,5 Meter Sicherheitsabstand) ausreichend Platz zum Durchfahren bleibt.
Außerdem muss gegenüber Grundstückszufahrten mindestens eine Breite von 3,5 Metern freigehalten werden, damit man nicht unnötig rangieren muss.
Wer sein Wohnmobil oder seinen Anhänger mit einem Saisonkennzeichen zugelassen hat, darf das Fahrzeug außerhalb des angegebenen Zeitraums nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen.